Ersatzpflanzung

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer melden hier die Ersatzpflanzung, zu der sie ein Bescheid nach der Baumschutzsatzung verpflichtet. Die Gemeinde prüft die Meldung, nimmt die Pflanzung ab und überwacht die Fristen bis zur Anwuchskontrolle.

Die Anwendung befindet sich im Aufbau.